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Dies ist wichtig: Will ein Schulträger einer Schule den Namen Erich Kästners geben, bedarf es auf jeden Fall der Genehmigung des Nachlaß-Verwalters der Kästner-Erben. Die Anschrift ist bei der Erich Kästner-Gesellschaft (siehe Sonderseite “Links”) oder beim Autor dieser Seiten zu erfragen.
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